Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Firma ATES Abbruch ist bestrebt, ihre Website www.ates-abbruch.de möglichst barrierefrei zu gestalten, um allen Nutzer:innen – insbesondere Menschen mit Behinderungen – einen gleichberechtigten Zugang zu den digitalen Inhalten zu ermöglichen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Website www.ates-abbruch.de .
Information zum Anbieter
ATES Abbruch GmbH
Westendstraße 16, 90427 Nürnberg
Telefon: +49 1522 7843915
E-Mail: info@ates-sanierung.de
Der Anbieter ist in der Abbruch- und Rückbaubranche tätig und bietet professionelle Dienstleistungen rund um Demontage, Abbruch und Rückbau von Bauwerken an.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote – darunter auch Webseiten – ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Ziel ist, dass digitale Inhalte für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und technisch robust sind. Ein wichtiges technisches Fundament dieser Anforderungen ist die Norm EN 301 549, die sich u. a. an den WCAG-Richtlinien (z. B. WCAG 2.1) orientiert.
Weitere Informationen zum BFSG und seinen Vorgaben finden Sie bei der Barrierefreiheit.
Wann wurde diese Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am [Datum einfügen] erstellt. Für die Überprüfung der Barrierefreiheit unserer Website haben wir eine interne Selbstbewertung unter Nutzung eines Prüftools (z. B. WAVE, Lighthouse oder vergleichbare Tools) durchgeführt.
Erläuterung zur Nutzung unserer Webseite
Auf www.ates-abbruch.de finden Sie umfassende Informationen zu unseren Abbruch- und Rückbaudienstleistungen, Referenzprojekte, Leistungsbeschreibungen, Ansprechpartnern sowie ein Kontaktformular, um bei uns eine Anfrage zu stellen oder ein Angebot anzufordern.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Wir haben bereits mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit umgesetzt:
Wir orientieren uns bei der technischen Gestaltung an den Anforderungen der Norm EN 301 549 und den WCAG-Grundsätzen (wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust).
Welche Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei?
Trotz unserer Bemühungen bestehen aktuell noch Einschränkungen, u. a.:
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen, soweit dies technisch und wirtschaftlich möglich ist.
Haben Sie ein Anliegen zur Barrierefreiheit?
Wenn Sie beim Besuch unserer Website Barrieren feststellen, kontaktieren Sie uns bitte:
E-Mail: info@ates-sanierung.de
Telefon: +49 1522 7843915
Sagen Sie uns am besten konkret, auf welcher Seite und bei welchem Element Ihnen eine Barriere begegnet ist. Kopieren Sie bitte den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers und beschreiben Sie, was genau nicht funktional, schwer bedienbar oder unverständlich war.
Informationen zum Durchsetzungsverfahren
Sollten wir nicht innerhalb von 6 Wochen auf Ihre Rückmeldung reagieren, haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einzureichen.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E‑Mail: MLBF@ms.sachsen ‑anhalt.de
Schlichtungsverfahren
Nach § 34 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben Sie das Recht, eine Schlichtungsstelle anzurufen, falls Sie der Ansicht sind, dass Teile unserer digitalen Dienstleistung nicht barrierefrei sind.
Schlichtungsstelle Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527‑2805
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de